- Anlagenbuchhaltung
- Teilgebiet der ⇡ Anlagenrechnung, das für Zwecke des ⇡ externen Rechnungswesens art-, mengen- und wertmäßig Bestand und Bewegungen des ⇡ Anlagevermögens erfasst.- 1. Finanzbuchhaltung: Zusammenfassung der bes. bei Industriebetrieben meist großen Zahl von ⇡ Anlagen auf wenigen Konten.- Aufgaben: Erfassung der handels- und steuerrechtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, ⇡ Abschreibungen, Zuschreibungen und Restwerte für die einzelnen Anlagen. Aufstellung des ⇡ Anlagegitters.- 2. Kostenrechnung: Nach besonderen Vorschriften sowie den LSP sind gesonderte Anlagenaufzeichnungen vorgeschrieben. Mithilfe der ⇡ Anlagenkartei werden die materiellen Anlagengegenstände von immateriellen Werten getrennt sowie die bilanzmäßigen Aktivierungen von ⇡ Großreparaturen aufgegliedert und einzeln erfasst. Gewisse Erleichterungen bestehen für geringwertige Anlagegüter, zu denen Werkzeuge und Vorrichtungen zählen können; eine Zusammenfassung nach Gruppen ist zulässig.- Aufgaben: Errechnung der kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Restwerte sowie Schaffung von Unterlagen für die Ermittlung des ⇡ betriebsnotwendigen Vermögens, der ⇡ kalkulatorischen Zinsen und für die Aufteilung des Anlagevermögens auf besondere Abrechnungsbereiche.- 3. Hilfsaufgaben: Aus organisatorischen und verwaltungstechnischen Gründen zugleich Führung der Anlagenkarten über technische Kontrollen, Reparaturen, Veränderungen, Standortwechsel etc.
Lexikon der Economics. 2013.